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Einigungsstellen

Ich begleite Unternehmen und Betriebsparteien in Einigungsstellen – als neutraler Vorsitzender oder als Beisitzer einer Betriebspartei. Mein Ziel ist es, Verfahren strukturiert, effizient und lösungsorientiert zu gestalten sowie rechtlich belastbare Entscheidungen und tragfähige Vereinbarungen zu ermöglichen. Dabei verbinde ich arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Expertise mit langjähriger Erfahrung in der Lösung komplexer betrieblicher Konflikte.

Jens Uhlherr, Gründer und Geschäftsführer

Mitbestimmung lebt vom Dialog zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Nicht immer gelingt es jedoch, unterschiedliche Interessen im Verhandlungsweg zusammenzuführen. Gerade bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen können rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen dazu führen, dass Verhandlungen an ihre Grenzen stoßen.

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Für diese Situationen sieht das Betriebsverfassungsgesetz die Einigungsstelle als bewährtes Instrument vor. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen, um strittige Fragen strukturiert zu bearbeiten und – wenn erforderlich – durch einen Spruch zu entscheiden. Typische Themen sind unter anderem Arbeitszeitregelungen, mobile Arbeit, technische Einrichtungen, Fragen der Ordnung des Betriebs sowie weitere Angelegenheiten der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG.

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